Abmahnung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen haben durch Filesharing (Download von Songs, Computerspielen, Filmen, etc.), wegen Verletzung fremder Markenrechte, weil die Gestaltung Ihres Webshops durch die Art und Weise der Auslobung der Waren oder der Fassung des Impressums einen Wettbewerbsverstoß
darstellen soll?
Nicht selten erweisen sich die gegen Sie erhobenen
Vorwürfe als haltlos oder die Abmahnung hält aus formalen oder sonstigen
Gründen einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Befolgen Sie den
oben genannten "Nofallplan" und setzten Sie sich umgehend mit LL-ip in Verbindung! LL-ip gibt Ihnen gerne und kostenlos eine erste Einschätzung.
Einstweilige Verfügung erhalten?
Selbst wenn Sie bereits eine Einstweilige Verfügung erhalten haben
sollten, besteht kein Grund zur Panik. Dennoch sollten Sie die Verfügung
auf jeden Fall ernst nehmen und ihrem Inhalt unbedingt Folge leisten, um nicht unnötig die angedrohten Zwangsmittel auszulösen.
Das Gericht entscheidet über den Erlass einer Einstweilige Verfügung
aufgrund eines reduzierten Prüfungsmaßstabs und - sofern nicht zuvor
eine Schutzschrift hinterlegt wurde - allein aufgrund des Vorbringens
des Antragstellers. Nicht selten ist dieses Bild unvollständig und es
bestehen gute Erfolgsaussichten eines einzulegenden Rechtsmittels.
Wenn
Sie Adressat einer Einstweiligen Verfügung sind, setzen Sie sich
unbedingt sofort mit LL-ip in Verbindung. LL-ip gibt Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten der Gegenwehr - selbstverständlich kostenlos!
Schreiben Sie uns eine E-Mail - wir antworten umgehend!
Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von München
Die Kanzlei LoschelderLeisenberg ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Wirtschaftskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wettbewerbs- recht & Immaterialgüterrecht.Ihr Ansprechpartner für gewerblichen Rechtsschutz
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