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Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen haben durch Filesharing (Download von Songs, Computerspielen, Filmen, etc.), wegen Verletzung fremder Markenrechte, weil die Gestaltung Ihres Webshops durch die Art und Weise der Auslobung der Waren oder der Fassung des Impressums einen Wettbewerbsverstoß darstellen soll?

Nicht selten erweisen sich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe als haltlos oder die Abmahnung hält aus formalen oder sonstigen Gründen einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Befolgen Sie den oben genannten "Nofallplan" und setzten Sie sich umgehend mit LL-ip in Verbindung! LL-ip gibt Ihnen gerne und kostenlos eine erste Einschätzung.

Einstweilige Verfügung erhalten?

Selbst wenn Sie bereits eine Einstweilige Verfügung erhalten haben sollten, besteht kein Grund zur Panik. Dennoch sollten Sie die Verfügung auf jeden Fall ernst nehmen und ihrem Inhalt unbedingt Folge leisten, um nicht unnötig die angedrohten Zwangsmittel auszulösen.

Das Gericht entscheidet über den Erlass einer Einstweilige Verfügung aufgrund eines reduzierten Prüfungsmaßstabs und - sofern nicht zuvor eine Schutzschrift hinterlegt wurde - allein aufgrund des Vorbringens des Antragstellers. Nicht selten ist dieses Bild unvollständig und es bestehen gute Erfolgsaussichten eines einzulegenden Rechtsmittels.

Wenn Sie Adressat einer Einstweiligen Verfügung sind, setzen Sie sich unbedingt sofort mit LL-ip in Verbindung. LL-ip gibt Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten der Gegenwehr - selbstverständlich kostenlos!

Schreiben Sie uns eine E-Mail - wir antworten umgehend!

 
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Die Kanzlei LoschelderLeisenberg ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Wirtschaftskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wettbewerbs- recht & Immaterialgüterrecht.

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Abmahnung erhalten? Angeblich Urheberrecht verletzt?

Hotline: +49 (0) 89 38 666 070

Abmahnung erhalten wegen angebliche Urheberrechtsverletzung, Filesharing (Download von Songs, Computerspielen, Filmen, etc.), wegen Verletzung fremder Markenrechte, oder weil die Gestaltung Ihres Webshops einen Wettbewerbsverstoß darstellen soll? Nicht selten erweisen sich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe als haltlos oder die Abmahnung hält aus formalen oder sonstigen Gründen einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Setzten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, wenn Sie Hilfe benötigen!

Daniel A. Loschelder & Timm C. Leisenberg - wir geben Ihnen gerne und kostenlos eine erste Einschätzung.